Einlagensicherung
Seit der Finanzkrise legen viele Sparer Wert auf eine sichere Geldanlage und greifen deshalb vermehrt auf Bundesanleihen, Pfandbriefe, Tages- und Festgeldkonten zurück.
Viele ausländische Banken, wie beispielsweise die luxemburgische Advanzia Bank oder die niederländische NIBC Direct bieten zwar höher verzinste Tagesgeldkonten als deutsche Banken, garantieren aber nicht immer die Einlagensicherung, weshalb man vor Abschluss eines Tagesgeldkontos bei einer ausländischen Bank unbedingt die Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Landes überprüfen sollte.
Auch wenn eine Einlagensicherung garantiert ist, gilt diese oft nur für die einheimischen, nicht jedoch für ausländische Anleger. Das beste Beispiel war 2008 die Pleite der isländischen Kaupthing Bank, die noch im April vergangenen Jahres mit fast 6% Zinsen für ihre Tagesgeldkonten warb und damit auch zahlreiche deutsche Kunden anzog, von denen nur wenige Monate später viele ihr gesamtes Vermögen verloren. Die Bank hatte zwar in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt, dass sie nicht im deutschen, sondern im isländischen Einlagensicherungsfonds sei, was das jedoch im engsten Sinne des Wortes bedeutete, interessierte die Anleger bei dem hohen garantierten Zinssatz wenig. Und wer rechnete schon mit einer Bankenpleite der größten Bank Islands, die zudem die sechstgrößte Nordeuropas war?
Der Einlagensicherungsfonds – was ist das eigentlich?
Kurz definiert ist der Einlagensicherungsfonds ein Sicherungssystem der Banken zum Schutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz. Den Fonds der jeweiligen Bankengruppen gehören alle namhaften deutschen Kreditinstitute an. Der Einlagensicherungsfonds ist Teil der Einlagensicherung – dies ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz des Bankguthabens von Kunden bei Kreditinstituten im Falle einer Insolvenz. Zu den geschützten Einlagen zählen Gelder auf Girokonten, Fest- und Tageskonten, Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.
Nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist zur Sicherung der Kundeneinlagen jedoch nur eine Mindestabsicherung vorgeschrieben, was bedeutet, dass die Einlagen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro pro Bankkunde bei Insolvenz der Bank geschützt sind. Bis zum 30.06.2009 galten maximal lediglich 20.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2011 ist eine Anhebung der Mindestabsicherung auf 100.000 Euro vorgesehen. Deutsche Banken und Kreditinstitute müssen zwangsweise Mitglied einer Entschädigungseinrichtung sein, die bei einer Bankeninsolvenz diese Mindestbeträge der Bankkunden absichert.
Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken
Die mehr als 220 privaten Banken (darunter die Deutsche Bank und Commerzbank), die hier Mitglied sind, bieten eine hohe Sicherheit auf die Gelder ihrer Anleger. Die Haftung gegenüber jedem einzelnen Kunden beträgt 30 Prozent des gezeichneten Eigenkapitals der Bank. Veranschaulicht am Beispiel der Deutschen Bank heißt das: Bei einem Eigenkapital von 30,7 Milliarden Euro (2008) wären Einlagen bis zu einer Höhe von etwa 10 Milliarden Euro abgesichert. Auch bei kleinen deutschen Privatbanken sind die Gelder von Durchschnittsanlegern dank des freiwilligen Einlagensicherungsfonds sicher – schließlich legen sie ja keine Millionenbeträge an. Jedoch muss zum Einlagensicherungsfonds angemerkt werden, dass eine solche Absicherung beim Zusammenbruch mehrerer Banken kollabieren könnte, sollte der Staat nicht eingreifen.
Ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört oder nicht, ist in der Regel den AGBs der jeweiligen Bank zu entnehmen. Der Bundesverband deutscher Banken bietet auf seiner Internetseite Informationen zum Einlagenfonds an. Hier kann auch für einzelne Banken die jeweilige Absicherung abgefragt werden.
Gesetzlicher Mindestschutz für Tagesgeldkonten
Wer sein Kapital als Tagesgeld bei einer deutschen Bank anlegt, muss generell kein Verlustrisiko fürchten, da das Tagesgeld bei den meisten Banken über die Einlagensicherung der jeweiligen Bankenverbände abgesichert ist. Und bei Kreditinstituten, die dem Bundesverband Deutscher Banken angeschlossen sind (siehe vorheriger Abschnitt), liegt die Höchstgrenze pro Person sogar bei mindestens 30% des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank, was jedem “normalen” Anleger völlig ausreichen dürfte.
Bei Banken, die jedoch nur der gesetzlichen Einlagensicherung angehören, sind maximal 50.000 Euro abgesichert. Das bedeutet: Ein Anleger, der beispielsweise 20.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto anlegt, würde im Falle einer Insolvenz der Bank sein gesamtes Geld zurück erhalten, während ein Anleger, der 100.000 Euro bei derselben Bank angelegt hat, nur noch die Hälfte seiner Anlage, also 50.000 Euro, über die gesetzliche Einlagensicherung erstattet bekäme.
Kein Kapitalverlust: Hundertprozentiger Schutz für Tagesgeldkonten
Da die gesetzliche Einlagensicherung bei Weitem nicht ausreichend ist, um von einer sicheren Geldanlage zu sprechen, haben die meisten Banken in Deutschland die Einlagen ihrer Kunden zusätzlich in verschiedenen freiwilligen Sicherungssystemen abgesichert, wie beispielsweise im oben genannten Bundesverband deutscher Banken.
Der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken garantiert einen Schutz der gesamten Spareinlagen in unbegrenzter Höhe, auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband garantiert hundertprozentigen Kapitalschutz und bei der Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen sind Bausparguthaben zwar vollständig in unbegrenzter Höhe besichert, bei den sonstigen Guthaben wie Girokonten, Tages- und Festgeld besteht eine Absicherung jedoch nur bis zu 250.000 Euro zu 100 Prozent je Kunde – wobei ein „normaler“ Sparer selten mehr als 50.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto „parkt“.
Bei Abschluss eines Tagesgeldkontos sollte immer das Kleingedruckte gelesen werden, denn darin findet man Hinweise darauf, welchem Sicherungssystem die Bank angehört bzw. wie hoch die Geldanlage besichert ist.
Cornelia Lohs