Einlagensicherung – So sicher ist das Tagesgeld

Nicht erst seit der Finanzkrise legen viele Sparer Wert auf eine sichere Geldanlage und greifen deshalb auf Bundesanleihen, Pfandbriefe, Spar-, Tages- und Festgeldkonten zurück. Damit Ihre Anlagen auch im Falle einer Insolvenz oder finanziellen Notlage der Bank nicht verloren gehen, gewähren Ihnen die Banken eine Einlagensicherung. So bezeichnet man sowohl gesetzliche als auch freiwillige Maßnahmen zum Schutz des Bankguthabens der Kunden.

Zu den geschützten Einlagen zählen Gelder auf Girokonten, Fest- und Tagesgeldkonten, Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Es existieren in Deutschland und Europa verschiedene Sicherungsfonds mit gesetzlichen und freiwilligen Schutzmaßnahmen der Einlagensicherung, worauf Sie achten müssen und bei welcher Bank Sie wie viel Geld sicher anlegen, haben wir hier für Sie zusammen gestellt.

Gesetzliche Einlagensicherung: Guthaben bis 100.000 Euro abgesichert

So funktioniert die Einlagensicherung

Infografik: Die Funktionsweise der Einlagensicherung erklärt.

Nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist zur Sicherung der Kundeneinlagen eine Mitgliedschaft in einer Entschädigungseinrichtung vorgeschrieben. Deutsche Banken und Kreditinstitute müssen zwangsweise Mitglied einer Entschädigungseinrichtung sein, die bei einer Bankeninsolvenz diese Mindestbeträge der Bankkunden absichert.

Die Bank kann dadurch jedem Kunden garantieren, Anlagen bis zur Höhe der gesetzlich festgelegten Sicherungsgrenze im Schadenfall auch auszahlen zu können.

Die meisten deutschen Banken garantieren diese Mindestabsicherung durch eine Mitgliedschaft in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), einer Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB).

Entschädigungsansprüche durch die Insolvenz einer Mitgliedsbank würden aus dem Topf des EdB bezahlt. Bis zum 30. Juni 2009 lag die geforderte Summe bei 20.000 Euro. Zwischenzeitlich betrug die Höhe 50.000 Euro, seit dem 1. Januar 2011 greift eine Mindestabsicherung von 100.000 Euro.

Einheitliche Mindestsicherung bei Banken der Europäischen Union

Bis Ende 2010 unterschieden sich die einzelnen Länder noch in der Höhe der gesetzlich geforderten Einlagensicherung je Kunde. Mit Beginn des 1. Januar 2011 hat die EU-Kommission eine neue einheitliche Regel festgelegt. Alle Banken der EU müssen ihren Kunden jetzt mindestens 100.000 Euro als Sicherungsgrenze bieten und jeden Anleger im Schadensfall bis zu diese Summe entschädigen können.

Die Regelung gilt sowohl für ausländische als auch für inländische Kunden. Im Fall einer anderen Währung gilt die entsprechende Summe, also zum Beispiel 85.000 britisch Pfund bei der Bank of Scotland. Bei einer Anlagesumme unter 100.000 Euro profitieren Sie damit von den gleichen Sicherheitsstandards bei deutschen oder ausländischen Banken, wie zum Beispiel der BigBank oder der Credit Europe Bank.

Freiwillige Sicherungssysteme: deutsche Banken schützen mit Einlagensicherungsfonds höhere Beträge

In Deutschland gehören nahezu alle Privatbanken neben der Mitgliedschaft in der EdB auch einem Einlagensicherungsfonds an. Damit ergänzen sie die staatliche festgelegte Einlagensicherung und versichern ihre Tagesgeld Kundenanlagen für Summen höher als 100.000 Euro. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, gibt Großkunden damit aber die Garantie, ihr Geld in sicheren Händen zu wissen. Neben einem Fonds des BdB sind auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken in eigenen Fonds organisiert.

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken

Sparschwein

Beste Guthabensicherung: Ihr Geld ist bei den Banken besser aufgehoben als zu Hause.

Mehr als 220 namhafte private Banken sind Mitglied im Einlagensicherungsfonds des BdB. Sie alle bieten Ihnen eine hohe Sicherheit auf Ihre Gelder, denn die Haftung gegenüber jedem einzelnen Kunden beträgt 30 Prozent des gezeichneten Eigenkapitals der Bank.

Veranschaulicht am Beispiel der Deutschen Bank heißt das: pro Kunde sind Einlagen bis zu einer Höhe von etwa 7,50 Milliarden Euro abgesichert.

Auch bei kleinen Privatbanken sind die Gelder von Sparfüchsen dank des freiwilligen Einlagensicherungsfonds bis zu hohen Summen gesichert, die genaue Sicherungsgrenze können Sie auf der Internetseite des BdB oder bei den einzelnen Banken erfragen.

Beim Einlagensicherungsfonds sollte jedoch angemerkt werden, dass diese Art der Absicherung durch gegenseitige Unterstützung der Stabilisierung gefährdeter Mitgliedsbanken gilt. Beim Zusammenbruch mehrerer Banken könnte der Fonds kollabieren, das Eingreifen des Staates wäre dann notwendig. Auf seiner Website gibt der BdB weitere Informationen und einen Überblick über die Mitglieder des Einlagensicherungsfonds.

Reform beschlossen: Schrittweise Umsetzung bis 2025

Am 17. Oktober 2011 hat der Bundesverband deutscher Bank eine Reform der freiwilligen Einlagensicherung verabschiedet. Aktuell werden Kundeneinlagen bis 30% des haftenden Eigenkapitals einer Bank geschützt. Bis 2025 sinkt der prozentuale Wert auf 8,75%. Die erste Anpassung erfolgt zum 01. Januar 2015 auf 20%, die zweite zum 01. Januar 2020 auf 15%. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann der neue Grenzwert von 8,75%.

Die 173 Mitglieder im freiwilligen Einlagensicherungsfonds werden trotz Reform auch in Zukunft hoch Absicherungsgrenzen anbieten. Nach heutigem Stand werden 80 Institute eine Absicherung bis 5 Millionen Euro garantieren können, 67 Institute zwischen 5 und 50 Millionen Euro. Eine Einlagensicherung von mehr als 50 Millionen Euro werden noch immer 26 Banken leisten.

Sicherungsfonds der Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sind keine Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des BdB, sie schützen sich in eigenen Sicherungsfonds. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat dazu Stützungsfonds gebildet, die regional, auf Landesebene und gesamtübergreifend organisiert sind. Der Sicherungseinrichtung des BVR gehören auch die PSD und Sparda-Bank sowie die Bausparkasse Schwäbisch Hall an.

Sowohl Sparkassen als auch Volksbanken und Raiffeisenbanken garantieren Ihren Kunden einen Entschädigungsschutz für Spareinlagen in unbegrenzter Höhe, keine Maximalanlage ist zu hoch. Außerdem betonen beide mit Stolz, dass seit Einrichtung der eigenen Sicherungsfonds noch kein einziger Kunde einen Einlagenverlust erlitten hat und dafür entschädigt werden musste.

Fazit: Freiwillige Sicherungsmaßnahmen für Summen über 100.000 Euro unabdingbar

Die Einlagensicherung dient Ihrem Schutz, selbst wenn die Bank Ihres Vertrauens in einer Finanzkrise insolvent gehen sollte, sichert die Einlagensicherung Ihr Erspartes vor dem Verlust. Seit dem 1. Januar 2011 können Sie bei der Auswahl Ihrer Bank etwas unbesorgter sein, da jede Bank in der europäischen Union mindestens 100.000 Euro an Sparanlagen pro Kunde gesetzlich absichern muss.

Möchten Sie eine größere Summe anlegen, wählen Sie besser eine deutsche Bank, die die Einlagensicherungsgrenze durch eine freiwillige Mitgliedschaft in einem Sicherungsfonds deutlich erhöht hat. Bei Tagesgeld.org finden Sie dafür zu jeder Bank die tatsächliche Höhe der Einlagensicherung.

 

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