Tagesgeld Lexikon & Fachbegriffe

Auf dieser Seite finden Sie wichtige und häufig von Banken verwendete Begriffe, rund um das Tagesgeld und andere Finanzthemen. Das Lexikon hilft Ihnen weiter, wenn Sie Definitionen zum Referenzkonto, Einlagensicherung und Abgeltungssteuer benötigen. Sollte Ihnen ein Begriff in der Auflistung fehlen, nutzen Sie unsere Fragen-Funktion. Unsere Redaktion hilft Ihnen dann schnell und unverbindlich weiter.

Inhaltsverzeichnis

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Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer. Sie wird direkt an der Quelle (Bank, Tagesgeldkonto) eingezogen und an das Finanzamt abgeführt. In Deutschland wurde die Abgeltungssteuer 2009 eingeführt. Sie beträgt pauschal 25% vom erzielten Zinsertrag zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (auf die Abgeltungssteuer) zzgl. 8% bzw. 9% Kirchensteuer (falls Kirchenzugehörig, auf die Abgeltungssteuer).

Je nach Kirchenzugehörigkeit beträgt die Belastung bis zu 28,6%. Wichtig: Die Abgeltungssteuer fällt nur für den Teil der Zinserträge an, die über dem Sparpauschbetrag von 801 Euro (Single) bzw. 1.602 Euro (Verheiratet) liegen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen.

Mehr Informationen sowie eine Infografik finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel zur Abgeltungssteuer.

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Anlagekonto

Ein Anlagekonto dient einzig dem Zweck der Geldanlage. Beispiele für ein Anlagekonto sind Tagesgeld, Festgeld oder Termingeld. Nicht unter die Kategorie der Anlagekonten fällt beispielsweise das Girokonto. Allgemein gilt: Ein Anlagekonto ist nicht für den täglichen Zahlungsverkehr geeignet. Um Ein- und Auszahlungen vorzunehmen, muss ein Referenzkonto bzw. Verrechnungskonto vorhanden sein.

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Deflation

Die Deflation ist das Gegenteil von Inflation und bezeichnet einen allgemeinen Rückgang des Geldwertes von Gütern. Sichtbar wird dies durch ein sinkendes Preisniveau für Waren und Dienstleistungen. Produkte werden bei einer Deflation regelmäßig günstiger. Eine solche Preisentwicklung kommt zustande, wenn die Nachfrage für längere Zeit unter dem Angebot liegt und eine Überkapazität von Gütern und Dienstleistungen entsteht. Oft entsteht eine gefährliche Spirale, da Verbraucher nach dem Motto „Morgen wird es noch billiger sein!“ handeln. Unternehmen leiden unter starkem Absatz- und Umsatzrückgang.

Da das Geld mehr wert zu sein scheint als Sachwerte, wird es eher angespart. Die Banken können die Zinsen in dieser Zeit also problemlos senken, ohne Kunden zu verlieren. Bezieht sich die Deflation nicht auf alle Bereiche einer Volkswirtschaft, so spricht man von einer Teildeflation. Im Fall einer Vermögensdeflation tritt ein Verfall der Preise für Vermögenswerte wie Sachvermögen und Geldvermögen ein.

Ursachen für eine Deflation können ein Rückgang der Nachfrage von privaten Haushalten, dem Staat oder dem Ausland sein. Ist der Konsum rückläufig, so ist das Geld nicht mehr in der gewohnten Geschwindigkeit im Umlauf und die nachgefragte Geldmenge geht zurück.

Werden geringere Preise für Waren und Dienstleistungen erzielt, sinken als Folge die Löhne oder es folgen Entlassungen. Die aus einer starken Deflation resultierenden Insolvenzen, Arbeitslosigkeit und Vermögensverfall können zu einer Depression oder Rezession führen. Im schlimmsten Fall folgt eine Konjunktur und Wirtschaftskrise, wie sie beispielsweise im Jahr 2007 eintrat.

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Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins in erster Linie aus dem Bereich der Kreditfinanzierung bekannt. Bei Verbraucherkrediten und Darlehen sind im Gegensatz zum nominalen Zins oder Sollzins alle Kosten und Gebühren berücksichtigt.

Welche Rolle spielt der effektive Jahreszins beim Tagesgeld?

Ein einfaches Beispiel: Eine Bank zahlt vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2% Zinsen. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember erhalten Anleger 1,50% Zinsen. Ohne weitere Berücksichtigung (z.B. Zinseszins-Effekt) lässt sich der effektive Jahreszins nun mit 1,75% (Mittelwert) bestimmen.

Die Höhe des effektiven Jahreszinses erfolgt immer in Prozentangaben. So soll es dem Verbraucher ermöglicht werden, einen objektiven Vergleich von der tatsächlich erwirtschafteten Verzinsung, die für ein Investment gewährt wird bzw. im Falle eines Kredites der echten Kosten die für die Finanzierung anfallen, anzustellen.

Wie man sehen kann, wird der Begriff „effektiver Jahreszins“ sowohl im Bereich der Finanzierungen als auch im Bereich der Geldanlage verwendet. Im Bereich Tagesgeld können Sie unseren Tagesgeldrechner für die Ermittlung des effektiven Zinssatzes nutzen.

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Einlagensicherung

Für Sichteinlagen (z.B. Guthaben auf Tagesgeldkonten) gilt innerhalb der Europäischen Union eine gesetzliche Einlagensicherung. Pro Bankkunden sind Guthaben bis zu einer Summe von 100.000 Euro vor einer Insolvenz geschützt. Wird das Konto als Gemeinschaftskonto geführt, verdoppelt sich die Absicherungsgrenze auf 200.000 Euro.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung existieren weitere Absicherungssysteme, etwa der freiwillige Einlagensicherungsfonds oder Sicherungssysteme der Sparkassen. Ist eine Bank in einem solchen Fonds organisiert, profitieren Anleger von höheren Sicherungsgrenzen, oft in Millionenhöhe.

Die Einlagensicherung gilt für Tagesgelder, Festgelder, Sparbücher und ähnliche Finanzprodukte. Nicht gilt sie für Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere! Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Einlagensicherung.

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Freistellungsauftrag

Erzielen Sie mit einer Geldanlage wie dem Tagesgeld Zinserträge, müssen Sie hierauf Steuern zahlen – siehe Abgeltungssteuer. Für Alleinstehende gilt ein Freibetrag von 801 Euro. Bei Eheleuten und gemeinsamer steuerlicher Veranlagung erhöht sich der Freibetrag auf 1.602 Euro. Diese Beträge können Sie mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank „freistellen“. Somit zahlen Sie bis zu diesen Grenzen keine Steuern.

Die Freibeträge von 801 bzw. 1.602 Euro gelten „einmalig“ pro Person und nicht pro Konto oder Bank. Besitzen Sie mehrere Konten bei verschiedenen Banken, können Sie Ihren Freibetrag aufteilen. Für die korrekte Aufteilung sind Sie selbst verantwortlich. Einen Freistellungsauftrag stellen Sie bei vielen Banken über den Online-Banking-Bereich. Alternativ finden Sie in unserem Download-Bereich eine Vorlage. Mehr Informationen finden Sie auch im Ratgeber zum Freistellungsauftrag.

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Girokonto

Der Begriff „giro“ stammt dabei aus dem italienischen und bedeutet so viel wie „Kreislauf“ oder „im Kreis“. Neben dem Sparbuch und dem Tagesgeldkonto, ist das Girokonto eines der bekanntesten Finanzprodukte. Es ermöglicht Ein- und Auszahlungen von Bargeld sowie den bargeldlosen Transfer per Überweisung. Es dient Verbrauchern insbesondere für den Empfang von Löhnen und Gehältern sowie der Bezahlung von Mieten oder anderen Verpflichtungen. Auch ist die „Zahlung per Karte“ nur mit einem vorhandenen Girokonto möglich.

Für das Tagesgeld hat das Girokonto ebenfalls eine Bedeutung: Um Guthaben auf Tagesgeldkonten einzuzahlen, ist ein Referenzkonto erforderlich. Diese wiederum ist in der Regel ein bestehendes Girokonto.

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Inflation

Die Inflation wird im Volksmund oft auch als Teuerungsrate bezeichnet. Sie beschreibt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den Anstieg der Kosten, die für die Lebenshaltung anfallen. Dieser Zeitraum ist meist mit einem Jahr bemessen. Das Gegenteil der Inflation ist die Deflation.

Das Statistische Bundesamt stellt zum Zwecke der Messung einen repräsentativen Warenkorb aus verschiedenen Dienstleistungen und Gütern zusammen. Die Kostenentwicklung dieser Dinge wird mit den Kosten des vergangenen Jahres verglichen. Der prozentuale Anstieg der Kosten gibt die Teuerungsrate, also die Inflation wieder.

Für jeden Sparer und Anleger sollte eines wichtig sein: Erwirtschaftet eine Geldanlage eine Rendite, die nach Steuern oberhalb der Inflation liegt, kann auf langfristige Sicht der Realwert, also die Kaufkraft des angelegten Geldes gesteigert werden. Ist dies nicht der Fall, führt es zur Abnahme des Realvermögens des Sparers. Die Verzinsung beim Tagesgeld sollte über der Inflationsrate liegen, damit sie nachhaltig ist.

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Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Verbraucher die nur über geringe oder keine Einkommen verfügen, aber zugleich Zinsen aus Geldanlagen erhalten, die oberhalb des Sparerfreibetrages liegen, können mit der Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) eine Vereinnahmung der Zinsen ohne die Abführung entsprechender Steuern beantragen.

Die NV-Bescheinigung erlaubt es Personen, deren zu versteuerndes Einkommen pro Jahr unter dem derzeitigen Freibetrag von 8.354 Euro (Stand 2014) liegt, auch dann Zinserträge steuerfrei zu vereinnahmen, wenn diese über dem Sparerpauschbetrag von insgesamt 801 Euro liegen. Das bedeutet, wer Zinserträge aus beispielsweise Tagesgeld oder Festgeld erhält, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, sonst aber nur ein sehr geringes oder sogar gar kein Einkommen aus einer unselbständigen oder selbstständigen Arbeit beziehen, kann mit diesem Antrag die Versteuerung der Zinserträge bis zum Freibetrag/Grundfreibetrag umgehen. Oft wird die NV-Bescheinigung von Studenten oder Rentner genutzt.

Das Formular für den Antrag erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Wurde der NV-Antrag positiv bearbeitet, müssen Sie diesen bei Ihrer Bank vorlegen. Nur so kann die Bank den Steuerabzug auf Zinserträge einstellen.

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Nominalzins

Bei Geldanlagen wie dem Tagesgeld wird die Verzinsung in der Regel als Nominalzins angegeben. Der Zins beinhaltet keine Berücksichtigung von Kosten. Ebenso werden Zinseszins-Effekte nicht eingerechnet. Oft folgt hinter dem Zinssatz die Angabe p.a., welche für „per anno“ (pro Jahr) steht. Die Zinsangaben auf Tagesgeld.org erfolgen auf Basis des Nominalzinses.

Bei Krediten und anderen Finanzierungslösungen spielt der Nominalzins nur eine untergeordnete Rolle. Im Vergleich zu Geldanlagen können hier oft zusätzliche Kosten und Gebühren entstehen. Verbrauchern wird bei der Finanzierung geraten immer den Effektivzins zu vergleichen.

Beispiel: Wird ein Tagesgeldkonto mit 1,10% Zinsen (nominal) angeboten und erfolgt die Zinsgutschrift monatlich, so beträgt der effektive Jahreszins 1,11%. Durch die monatliche Ausschüttung erhöht sich der Kontostand und damit der zu verzinsende Betrag. Wird die Zinszahlung nur jährlich vorgenommen, sind nominal- und Effektivzins identisch – sofern keine Kosten, Boni oder ähnliches vorliegen.

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Prolongation

Prolongation wird oft im Zusammenhang mit dem Festgeldkonto verwendet und beschreibt die Wiederanlage oder auch die Verlängerung der Geldanlage, zum Ende der geplanten Laufzeit. Der Begriff Prolongation leitet sich von dem lateinischen „prolungare“ ab. Dieses lateinische Wort bedeutet übersetzt „verlängern“. Im Alltag des Bankwesens gibt es zwei verschiedene Arten der Prolongation. Die eine Verlängerung bedarf der Bestätigung seitens des Kunden, die andere Prolongation geschieht automatisch.

Die meisten Anbieter von Festgeldkonten zahlen nach Laufzeitende den angelegten Betrag zzgl. Zinsen auf das hinterlegte Referenzkonto aus. Wenige Anbieter setzen jedoch auf eine automatisch Verlängerung um den gleichen Anlagezeitraum, zu neuen Konditionen. Wünschen Sie als Anleger keine Wiederanlage, müssen Sie dieser Ihrer Bank rechtzeitig mitteilen. Oft erfolgt 14 Tage vor Verlängerung auch ein Hinweis der Bank.

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Referenzkonto

Ein Referenzkonto ist für die Eröffnung und Führung eines Tagesgeldkontos erforderlich. Es dient dem Anleger zur Ein- und Auszahlung. In der Regel wird das bestehende Girokonto als Referenzkonto bei der Kontoeröffnung eingetragen. Möchten Sie Geld vom Tagesgeldkonto auszahlen, so ist eine Überweisung auf Ihr Referenzkonto erforderlich. Eine Überweisung zu einem anderen Konto ist nicht möglich.

Selbstverständlich können Sie das Referenzkonto bei Ihrer Bank jederzeit ändern. Oft stehen fertige Formulare im Online-Banking-Bereich bereit.

Auf den ersten Blick scheint die Notwendigkeit eines Referenzkontos vielleicht umständlich, dient aber letztendlich auch der eigenen Sicherheit. Geht man von dem Fall aus, dass sich ein Unbefugter Zutritt zu dem Tagesgeldkonto verschaffen würde, könnte er in solch einem Fall lediglich eine Auszahlung auf das Referenzkonto erreichen – Ihrem Girokonto. Somit ist ein Missbrauch von solcherlei Konten letztendlich ausgeschlossen, denn welchen Sinn würde es machen, das Anlagekonto zwar leer räumen zu können, aber im Endeffekt an das Geld nicht heran zu kommen, da es automatisch auf ein anderes Konto umgeleitet wird.

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Rendite

Der jährliche Gesamtertrag einer Geldanlage, der als Prozentsatz des eingesetzten Kapitals angegeben wird, wird als Rendite bezeichnet. Die Rendite gilt bei der Auswahl von geeigneten Anlageformen als eine der wichtigsten Größen, nach denen sich Anleger und Sparer richten können.

Folgende Grundregeln gelten: Verlustrisiko und Rendite stehen in einer engen Beziehung zueinander. Das bedeutet in der Regel: je höher bei einer Kapitalanlage die erwartete Rendite ist, umso höher ist das Verlustrisiko. Gleiches gilt im umkehrten Sinne.

Betriebswirtschaftlich unterscheidet man verschiedene Rendite-Arten. Im Bereich der Tagesgeldkonten und Festgeldkonten sind Nettorenditen und Bruttorenditen die wichtigsten Größen. Die Bruttorendite gibt den Gesamtertrag einer Geldanlage in jährlicher Weise an, ohne Steuern, Inflation oder andere Einflussgrößen. Bei der Nettorendite werden alle derartigen Größen berücksichtigt. Entsprechend gestalten sich die Höhen dieser Renditen.

Bei der Auswahl von Geldanlagen sollten Sie darauf achten, dass die Rendite nach Steuern und Inflation positiv ist - Nur dann kann ein realer Wertzuwachs erfolgen. Ist die Rendite gleich Null, erfolgt keine Änderung der Kaufkraft und somit auch kein realer Wertzuwachs.

Tipp: In unserem Download-Bereich finden Sie einen Excel-Rechner zur Zinsberechnung von Tagesgeldkonten.

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Solidaritätszuschlag

Als die Grenzen zwischen der BRD und der DDR Anfang der 1990ger- Jahre für immer fielen, wurde eine Finanzierung der Wiedervereinigung notwendig. Diese Finanzierung findet über den so genannten Solidaritätszuschlag (Soli) statt. Er ist eine ergänzende Abgabe, der zusätzlich zur Abgeltungssteuer beim Tagesgeld erhoben wird. Seit 1998 beträgt der Soli 5,50 Prozent. Die rechtliche Grundlage ist im Solidaritätszuschlagsgesetzt (SoIZG) festgelegt.

Erhoben wird der Solidaritätszuschlag beispielsweise auf die Abgeltungssteuer oder auf die Lohnsteuer. Immer wieder gibt es heftige Debatten über die Notwendigkeit des Solidaritätszuschlages. Weiterhin wird darüber gestritten, ob es wirklich notwendig ist, diesen Zuschlag fortbestehen zu lassen.

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Sparerfreibetrag

Mit dem Sparerfreibetrag wurde bis Ende 2008 die Höhe des Betrags definiert, bis zu dem aus Kapitalvermögen (Zinseinkünfte, Dividendenerträge etc.) stammende Einnahmen nicht versteuert werden müssen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt. Im Rahmen dieser Änderung kommt heute der Sparerpauschbetrag zum Einsatz.

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Sparerpauschbetrag

Anfang 2009 wird mit der Einführung der Abgeltungssteuer der Sparerfreibetrag von dem Sparerpauschbetrag ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Sparerpauschbetrag als Höchstgrenze für die steuerliche Freiheit für Einnahmen, die aus Zinsen und Dividenden stammen.

Zinseinkünfte bis 801 Euro pro Jahr können freigestellt werden. Steuern fallen erst für den 801 Euro übersteigenden Anteil an. Beispiel: Werden 850 Euro Zinsen mit einem Tagesgeldkonto erzielt, zahlen Sie nur Steuern für 49 Euro. Um Einkünfte freizustellen, ist die Einrichtung eines Freistellungsauftrags erforderlich.

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Tagesgeldkonto

Das Tagesgeldkonto ist ein Anlagekonto, welches Umgangssprachlich als Tagesgeld bezeichnet wird. Vereinfacht beschrieben funktioniert das Tagesgeldkonto wie ein Girokonto, mit den Unterschieden, dass eine Zinszahlung stattfindet und sich das Tagesgeld nicht für den Zahlungsverkehr eignet.

Guthaben auf dem Tagesgeldkonto können täglich abgerufen werden. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das festgelegte Referenzkonto. Oft das wird das Tagesgeld als modernes Sparbuch bezeichnet, da insbesondere Direktbanken die Etablierung in Deutschland vorangetrieben habe. Heute zählt diese Form der Geldanlage zu den beliebtesten unter deutschen Sparer – auch aufgrund der hohen Sicherheit (Stichwort Einlagensicherung) und Flexibilität.

Die wichtigsten Unterscheidungskriterien sind Zinshöhe, Häufigkeit der Zinszahlung, Einlagensicherung sowie Mindest- und Maximaleinlagen.

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Termingeld

Das Termingeld oder auch Festgeld genannt, ist die zweite Anlageform, die auf reinen Anlagekonten verwahrt wird. Bei dieser Anlageform wird ein bestimmter Geldbetrag auf einem Anlagekonto über eine Laufzeit, die vorher vereinbart wurde, zu einem bestimmten Zinssatz angelegt.

Der Zeitraum für solch eine Anlage beträgt in der Regel zwischen einem und zwölf Monaten. Um das Kapital erneut am Ende der Laufzeit erneut anzulegen, wird bei Vertragsabschluss eine automatische Verlängerung zum aktuellen Zinssatz vereinbart. Das Termingeld wird so lange verlängert, bis der Anleger kündigt. Im Gegensatz zum Tagesgeld, das täglich verfügbar ist, hat der Kunde während der Laufzeit in der Regel keine Möglichkeiten, über das entsprechende Kapital zu verfügen.

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Zinseszins

Der Zinseszins Effekt ist positiver Bestandteil jeder längerfristigen Geldanlage. Zinseszinsen erhalten Sie als Geldanleger immer dann, wenn die zuvor auf Ihr Kapital ausgeschütteten Zinsen bei der darauf folgenden Rendite als neuer Bestandteil der Anlagesumme mit verzinst werden. Sie erhalten also Zinserträge auf Zinserträge.

Zinseszinsen sind nur dann möglich, wenn die ausgeschütteten Zinsen der Geldanlage wieder zugeführt werden. Die Höhe des Zinseszinses richtet sich, ebenso wie die Zinsen auf das Startkapital, nach dem geltenden Zinssatz, der Laufzeit und der Anlagehöhe.

Wenn Sie Kapital über eine gewisse Laufzeit für einen festen Zinssatz anlegen, so erhöht sich dieses aufgrund des Zinseszinses stetig weiter. Je höher dabei der Zinssatz ist und je öfter die Zinserträge Ihrem Konto gutgeschrieben werden, also zum Beispiel jährlich, monatlich oder quartalweise, desto mehr können Sie von diesem Zinseszins-Effekt profitieren.

Der Unterschied in der zeitlichen Abfolge der Zinsgutschrift fällt bei kleineren Summen auf Tagesgeldkonten allerdings nicht allzu schwer ins Gewicht. Beispielberechnung und weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Artikel Tagesgeldzinsen: Vergleich, Berechnung und Hintergründe.

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