Informationen zum Freistellungsauftrag

Durch den Einsatz eines Freistellungsauftrags, beauftragen Sie Ihre Bank, die anfallenden Steuern durch Ihre Zinseinnahmen nicht bzw. nur teilweise an das Finanzamt abzuführen. Stellen Sie bei Ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag, so zahlt die Bank 30% von Ihrem Zinsertrag an den Fiskus. Diese Zinsen entstehen z.B. durch Ihr Tagesgeldkonto.

Bei dem Freistellungsauftrag müssen gewisse Grenzen eingehalten werden. Seit dem 01.01.2007 beträgt der Sparerfreibetrag (der Betrag, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen) für Alleinstehende 801 Euro (zuvor 1.421 Euro) und für verheiratete Personen 1.602 Euro (zuvor 2.842 Euro).

Die o.g. Beträge können selbstverständlich auf verschiedene Kreditinstitute verteilt werden, so können Sie beispielsweise 500 Euro für Ihr Tagesgeld nehmen, 200 Euro für Ihr Sparbuch und 101 Euro für Ihr Girokonto.

Mit nachfolgendem Beispiel wird die Wichtigkeit des Freistellungsauftrags verdeutlicht. Als Beispiel dient der Bereich Tagesgeld.

Anlagebetrag: 50.000 EUR
Verzinsung: 3,00% p.a.
Zinsertrag: 1.500 EUR

Angenommen Sie sind alleinstehend und haben keinen Freistellungsauftrag eingereicht:
30% Steuern von 1.500 EUR Zinsertrag = 450 EUR an das Finanzamt und 1.050 EUR Restertrag für Sie.

Angenommen Sie sind alleinstehend und haben einen Freistellungsauftrag eingereicht:

1.500 EUR (Zinsertrag) – 801 EUR (Sparerfreibetrag) = 699 EUR zu versteuern (zuvor komplett 1.500 EUR).
30% Steuern von 699 EUR = 209,70 EUR. 1.500 – 209,70 = 1.290,30 EUR Restertrag für Sie !

Sie sehen die Wichtigkeit dieses Auftrags. Im ersten Fall erhalten Sie von Ihrem Angesparten Geld lediglich 1.050 EUR, im zweiten Fall (mit Auftrag) immerhin ca. 240 EUR mehr.