Letzte Aktualisierung: 03.02.2012

Grenzsteuersatz

Vielen Anlegern ist der Unterschied, der zwischen dem persönlichen Steuersatz und dem Grenzsteuersatz besteht, nicht bekannt. Entsprechend häufig sind die Fragen danach. Der persönliche Steuersatz stellt den Steuersatz da, den der Steuerzahler durchschnittlich auf das gesamte Einkommen entrichten muss.

Beim Grenzsteuersatz hingegen erfolgt die Angabe, mit welchem Steuersatz der letzte Euro, der aus dem persönlichen Einkommen stammt, zu versteuern ist. Anzuwenden ist dieser Steuersatz in dem Fall, wenn aus einer Anlageform wie Tagesgeld oder Festgeld zusätzliche Kapital- oder Zinserträge anfallen. Die Höhe der Einkünfte bestimmt auch die Höhe des Grenzsteuersatzes.

Für jeden einzelnen Steuertarif gibt es einen Grenzsteuersatz. Dies gilt sogar auch für den Einheitssteuersatz. Allerdings sind hier der Grenzsteuersatz und der Einheitssteuersatz identisch.

Eine andere Bezeichnung für den Grenzsteuersatz ist der marginale Steuersatz. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der marginale Steuersatz die prozentuale Steuerbelastung, die aufgrund des Einkommenszuwachses entsteht, wieder gibt. Steigt der Grenzsteuersatz an, so führt dies zu einer Steuerprogression. Aufgrund der Steuerprogression können Aussagen, die die endgültige Höhe der steuerlichen Belastung betreffen, erst am Jahresende getroffen werden.

Wenn die Abgeltungssteuer kommt, bringt sie für viele Anleger verschiedene Vorteile. So werden die zusätzlichen Einkommen grundsätzlich mit 25 % plus Solidaritätszuschlag besteuert. Dies bedeutet speziell für die Anleger, die einen entsprechend höheren Steuersatz haben, einen deutlichen Vorteil.

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