Letzte Aktualisierung: 06.02.2012

Tagesgeld und Freistellungsauftrag

Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Tagesgeld, werden Sie sich zwangsläufig auch mit dem Thema Freistellungsauftrag beschäftigen. Machen Sie dies nicht, drohen Verluste durch zu viel gezahlte Steuern.

Sollten Sie alleinstehend sein, beträgt der Sparerfreibetrag für Sie 801 Euro. Sind Sie verheiratet, verdoppelt sich der Sparerfreibetrag auf 1.602 Euro.

Wichtig ist die Aufteilung und Erteilung des Freistellungsauftrages bei Ihrer Bank. Entweder direkt in der Filale oder sehr häufig in Ihrem persönlichen Log-In Bereich. Mehr zum Thema Freistellungsauftrag