Tagesgeld auf Kinder übertragen: Der Nachwuchs hilft beim Steuern sparen

Kind mit Geld

Das eigene Kind kann beim Steuern sparen helfen. Wir zeigen Ihnen, was hierbei zu beachten ist.

Für Zinserträge auf einem Tagesgeldkonto müssen Steuern gezahlt werden, wenn die erzielten Kapitalerträge insgesamt über den Freibetrag von 801 bzw. 1.602 Euro hinausgehen.

Auch Eltern wollen die Versteuerung bei größeren Sparguthaben gerne umgehen. Viele kommen deswegen auf den Gedanken ihr Vermögen auf das Kind zu übertragen oder den Freistellungsauftrag des Nachwuchses zu nutzen.

Der Vorteil: Zum einen hat das Kind einen eigenen Freibetrag von 801 Euro, zum anderen können Kinder ohne eigene Einkünfte sogar deutlich mehr als 8.000 Euro Zinsen im Jahr steuerfrei „verdienen“. Der Grund: Auch Kindern steht das steuerfreie Existenzminimum zu, das Sie für Zinserträge nutzen können.

Steuerfreies Existenzminimum nutzen

Übersteigen die Einkünfte des Nachwuchses nicht den Grundfreibetrag von 8.820 Euro (Stand 2017), muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Dann kann das Kind beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, nach deren Vorlage die Bank Zinsen und andere Kapitalerträge in beliebiger Höhe ohne Abzug der Abgeltungssteuer auszahlt.

Gleichzeitig kann Vermögen bis zu einer Höhe von 400.000 Euro steuerfrei als Schenkung übertragen werden – und zwar alle 10 Jahre. Die Übertragung von Vermögen bleibt also im Rahmen dieses Freibetrages steuerfrei, ebenso die Zinsen bis zu einer Summe von fast 9.000 Euro jährlich.

Gesetzliche Vorgaben beachten

Kinder stellen also ein ideales Steuersparmodell dar – wenn die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Denn auch die Finanzämter wissen nur zu gut, dass sich mit Kindern Steuern sparen lassen. Schließlich wollen Eltern oftmals durch zum Schein übertragenes Vermögen nur die Abgeltungssteuer sparen und sich das „geschenkte“ Geld dann wiederholen.

Um rechtlich alles einwandfrei abzuwickeln, gibt es deswegen eine Reihe von Vorgaben, die zu beachten sind:

1. Kapitalvermögen muss endgültig übertragen werden

Das „Steuersparmodell Kind“ kann nur dann funktionieren, wenn das Kapital endgültig und unwiderruflich auf das Kind übergeht. Werden nur auf den Namen des Kindes Konten eröffnet, deren Guthaben später wieder zu den Eltern fließt, wird das Finanzamt weiterhin den Eltern die Kapitalerträge zuordnen.

Es ist auch nicht möglich, den Kindern Kapital nur für einen bestimmten Zeitraum von beispielsweise 5 Jahren zu überlassen. Auch in diesem Fall müssen die Eltern die Erträge selbst versteuern. Eine Schenkung unter bestimmten Auflagen ist jedoch möglich: So können die Eltern z. B. bestimmen, dass das geschenkte Kapital dazu verwendet werden muss, die Ausbildung zu finanzieren.

2. Schenkung muss rechtlich wirksam sein

Damit das Steuersparmodell funktioniert, muss die Schenkung rechtlich wirksam sein. Teilweise ist es für die Wirksamkeit bestimmter Schenkungen notwendig, einen Ergänzungspfleger zu bestellen. Hier sollten Eltern sich genau informieren!

3. Kind muss Eigentümer des Kapitals werden

geld kinder

Wichtig: Ihr Kind muss der rechtliche Eigentümer des Geldes werden!

Um das Steuersparmodell zu nutzen reicht es nicht aus, wenn nur das Tagesgeldkonto auf den Namen des Kindes lautet. Das Kind muss Inhaber des Kontos sein und zugleich Gläubiger der Forderungen. Eltern ist es also nicht gestattet zu bestimmen, dass nur sie selbst über das Geld auf dem Tagesgeldkonto verfügen dürfen. Diese Regelung sollten Sie bei Ihrer Planung unbedingt berücksichtigen!

4. Vermögen wie fremde Gelder verwalten

Legen Eltern für ihr Kind Geld auf einem Tagesgeldkonto an, muss dieses Vermögen wie fremdes Vermögen behandelt werden. Vor allem ist es wichtig, dass das Vermögen des Kindes strikt vom eigenen Kapital getrennt wird. Die Eltern fungieren aber als gesetzlicher Vertreter, sie können das Geld also auch auf besser verzinste Tagesgeldkonten umschichten.

5. Zinsen des Tagesgeldkontos dürfen nicht selbst verwendet werden

Ein Fallstrick ist die Frage, wie die Eltern die Zinserträge vom Tagesgeldkonto verwenden dürfen. Grundsätzlich gilt: Die Zinsen dürfen nicht für den normalen Unterhalt verwendet werden, denn den schulden Eltern den Kindern ohnehin.

Die Zinsen dürfen jedoch in Ausgaben fließen, die über den normalen Unterhalt hinausgehen. Das können z. B. Kosten für die Anschaffung eines Mopeds oder eines Pferdes sein. Eltern können aber auch Kosten für eine teure Operation des Kindes mit dem Geld begleichen.

Wichtig: Kapitalübertragung wird steuerlich erfasst

Gut zu wissen für Eltern: Wenn ein Tagesgeldkonto auf den Nachwuchs übertragen wird, gilt das per Gesetz als entgeltliches Geschäft und wird wie eine Veräußerung behandelt – es wird also Abgeltungssteuer fällig. Liegt jedoch eine Schenkung des Geldes vor, gilt das als unentgeltliches Geschäft, so dass keine Steuer fällig wird.

Vorsicht: Das Kapital schlägt zurück

Solange Ihr Kind minderjährig ist, spielt eigenes Einkommen bei der Bewilligung von Kindergeld keine Rolle. Das ändert sich aber mit der Volljährigkeit: Kindergeld und alle damit zusammenhängenden Vergünstigungen − wie beispielsweise die Kinderfreibeträge oder die Riester-Kinderzulage − werden nicht mehr bewilligt, wenn das Kind Einkommen von mehr als 8.820 Euro im Jahr hat.

Und auch bei Leistungen wie BAföG oder Wohngeld spielt eigenes Einkommen eine Rolle. Eltern sollten also darauf achten, dass das Einkommen zu Beginn der Volljährigkeit keinesfalls oberhalb dieser Grenze liegt.

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