Einlagensicherungsfonds
Um das Sichtguthaben auf Girokonten und die Einlagen in Tagesgeld und Festgeld der Kunden bei deutschen Kreditinstituten zu schützen, wurde der Einlagensicherungsfonds gebildet. Allerdings gibt es in Deutschland nicht nur einen Einlagensicherungsfonds, sondern es werden sowohl von dem Bundesverband deutscher Banken und vom Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe jeweils ein Sicherungssystem betrieben.
Der Bundesverband der deutschen Banken haftet mit bis zu 30 % des Grundkapitals, der dem letzten testierten Jahresabschluss der betroffenen Bank zu entnehmen ist. Allerdings erfolgt die Haftung nur anteilig. Hat man bei einer Bank mehrere Konten, wird aber nur eine einmalige Entschädigung durch den Bundesverband bezahlt.
Der Haftungsverbund hingegen haftet in unbegrenzter Höhe für die Kundeneinlagen bei deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken. Dies gilt für die Girokonten, Tages- und Festgeldkonten.
Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sind immer über den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe abgesichert. Für deutsche Kreditinstitute besteht keine zwingende Verpflichtung, dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der Banken beizutreten. So ist es für den Verbraucher durchaus ratsam, nachzuprüfen, ob eine Bank diesem Einlagensicherungsfonds angehört.
Dieser Einlagensicherungsfonds schützt nicht nur das Guthaben der Kunden, auch die Zinsen, die aus der Anlage von Tagesgeld, Festgeld oder Spareinlagen resultieren und ausgezahlt wurden. Gerade in Krisenzeiten ist es sehr wichtig zu wissen, welche Bank diesen Fonds angehört und wo das angelegte Kapital sicher aufgehoben ist.
Zurück zur Übersicht: Tagesgeldkonto Lexikon

