Letzte Aktualisierung: 03.02.2012

Abgeltungssteuer

Ab 01. Januar 2009 ändert sich die Besteuerung aller Kapital-, Zins- und Dividendenerträge, da ab diesem Datum die Abgeltungssteuer in Kraft tritt. Dieser einheitliche Steuersatz liegt bei 26,35 Prozent und setzt sich aus 25 % und 5,50 % Solidaritätszuschlag zusammen.

Diese Steuer wird von allen Kapitalerträgen, die Sparer und Anleger erhalten, direkt an der Quelle (kontoführende Bank oder auch vom Online-Broker) einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Für das Tagesgeld bringt das folgende Veränderungen mit sich: Bis zum Inkrafttreten der Abgeltungssteuer sind Zinserträge, die oberhalb des Sparerfreibetrages lagen, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert worden.

Durch die neue Regelung, die die Abgeltungssteuer mit sich bringt, gilt aber nicht der durchschnittliche Steuersatz sondern der der so genannte Grenzsteuersatz. Dies bedeutet für die meisten Anleger, die ihr Geld in Form des Tages- oder des Festgeldes angelegt haben, dass sie eine Entlastung erfahren.

So kann vereinfacht gesagt werden, dass für Anleger folgendes gilt: je höher sich der persönliche Steuersatz eines Anlegers ist, umso höher ist die Steuerentlastung, die durch die Einführung der Abgeltungssteuer erfolgt. Liegt der Grenzsteuersatz eines Anlegers unter dem der Abgeltungssteuer, können die Steuern, die zuviel abgeführt wurden im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.

Die Abgeltungssteuer soll eine Gleichstellung von fast allen Anlage- und Sparformen erwirken.

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